Virtueller Grundlehrgang Straße mit den Ergänzungsmodulen Schiene und Binnenschiff
Das erwartet Sie im Kurs
Der virtuelle Grundlehrgang Straße mit dem Ergänzungsmodul Schiene und Binnenschiff bereitet Sie optimal auf die IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschiff sowie auf die Tätigkeit von beauftragten Personen vor. In unserem virtuellen Klassenzimmer fühlen Sie sich fast wie in Präsenzschulungen - ganz ohne Reisestress oder Ansteckungsgefahr.
Für mehr Informationen zu unseren virtuellen IHK-Schulungen klicken Sie bitte auf den Button "Virtuelle IHK-Schulungen".
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E-Mail: a.partsch@strober-partner.de
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Diese Ausbildung richtet sich an Gefahrgutbeauftragte bzw. Anwärtern zum Gefahrgutbeauftragten, die eine Prüfung für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschiff absolvieren möchten.
Außerdem sind hier auch alle richtig, die im Anschluss keine IHK-Prüfung machen wollen, sondern z. B. als beauftragte Personen eingesetzt werden.
Um an den virtuellen Grund- und Ergänzungskursen teilnehmen zu können, gibt es seitens der IHK einige Voraussetzungen:
- PC oder anderes internetfähiges Gerät z.B. Tablet mit LAN-Anschluss, starkes WLAN geht zur Not auch
- Zugriff auf „zoom“ mindestens in der Browserversion, wir empfehlen aber den zoom-Client
- Smartphone für Aktivierungen (jedoch nicht als alleiniges Medium)
- Kopfhörer noch besser Headset / Alternativ: Telefon zur Audioeinwahl
- ggf. externes Mikrofon
-Webcam (eingebaut oder noch besser extern). Das Video muss während der gesamten Schulung an sein.
- Teilnahme am Kick-off. (Den Kick-off führen wir im Vorfeld jeder Veranstaltung durch. Nur wer daran teilnimmt, darf den Kurs mitmachen)
- Zugriff auf die Internetseiten "Miro", "Kahoot" und "Quizziz" für Übungen. (Ein eigener Account ist nicht von Nöten.)
Außerdem dürfen Sie nur am Ergänzungskurs „Schiene“ bzw. „See“ teilnehmen (sofern Sie nicht den Grundlehrgang „See“ besuchen möchten), wenn Sie zuvor bei uns den virtuellen Grundlehrgang Straße absolviert haben.
Ansonsten sind keinerlei Vorkenntnisse im Gefahrguttransport nötig, unsere Trainer fangen in den Grundlehrgängen ganz von vorne an. Grundlegende Englischkenntnisse sind hilfreich.
Kick-Off (verpfllichtend):
1-1,5 Stunden
Termin findet ca. 1 Woche vor 1. Kurstag statt
Kursdauer (ADR):
5 Tage (30UE)
Kurszeiten:
Tag 1:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:00 Uhr
Tag 2:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:00 Uhr
Tag 3:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:00 Uhr
Tag 4:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:00 Uhr
Tag 5:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:00 Uhr
Kursdauer (Ergänzungsmodule - RID|IMDG|ADN):
je 2 Tage (12UE)
Kurszeiten:
Tag 1:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:00 Uhr
Tag 2:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:00 Uhr
Die Prüfung findet bei der IHK statt. Sie können sich nach der Schulung mit Ihrer Teilnahmebescheinigung bei jeder IHK in Deutschland für die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten anmelden.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach §3 GbV mit der Sie bei der IHK zur Prüfung zugelassen werden. Wenn Sie wünschen, stellen wir Ihnen auch gerne eine Teilnahmebescheinigung 1.3 ADR, 1.3 RID und 1.3 ADN aus, wenn Sie das wünschen.
Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Verkehrsübergreifende Rechtsvorschriften und Bekanntmachungsquellen
- Verfolgung und Ahndung bei Verstößen
- Allgemeine Maßnahmen zur Risikoverhütung
- Gefährliche Güter/Gefahrenklassen
- Erforderliche Unterlagen
- Gefahrzettel
- Verpackungsanforderungen
- Anforderungen an Tanks/Container
- Anforderungen an Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Unternehmen, das an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen muss.
Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser Personenkreis entsprechend ihrer Aufgaben zu schulen ist. In Deutschland liegt dabei die Prüfungshoheit bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern (IHKs).
Damit Sie die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten absolvieren können, müssen Sie an einem zugelassenen Lehrgang teilnehmen, ohne Fehlzeiten. Dieser Lehrgang kann seit 01.01.2021 auch virtuell statt finden.
Auch wir als Schulungsanbieter haben einige Auflagen. Neben einem genauen Stundenplan des Gefahrgutbeauftragtenlehrgangs haben wir auch unsere virtuellen Schulungsräume zugelassen. Unsere Ausbilder mussten auch bei den jeweiligen IHKs ihr Fachwissen in einem Prüfungsgespräch unter Beweis stellen.
Im Vorfeld eines jeden virtuellen Kurses findet einmalig ein gemeinsamer Kick-Off statt. Dieser Termin ist für alle Teilnehmer verpflichtend - ohne Teilnahme am Kick-Off dürfen wir Sie nicht zum Kurs zulassen.