Schulungen nach Kapitel 11.2.5. i.V. mit 11.2.2. der DVO (EU) 2015/1998 für Sicherheitspersonal/- beauftragte inkl. Sicherheitskultur (40UE)

Das erwartet Sie im Kurs

Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA wurden weltweit die Sicherheitsvorkehrungen vor allem im Flugverkehr verschärft. Dies hatte zahlreiche Neuregelungen und Reglementierungen zur Folge, um den zivilen Luftverkehr sicherer zu machen. Dabei sind nicht nur der Lufttransport mit Passagier- und Cargo-Maschinen sowie der damit verbundene Frachtumschlag betroffen. Inzwischen erstrecken sich die Regelungen auf die gesamte Lieferkette und betreffen alle entlang dieser Kette beteiligten Unternehmen.

NEU:
Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben des EU-Rechts zur "Sicherheitskultur“ für alle Schulungen nach Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Kraft. Danach sind künftig Kenntnisse von "Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen", nachzuweisen.

Diese Inhalte sind bei bei allen Präsenzkursen im Jahr 2022 bereits inkludiert.

Ihr Ansprechpartner

Axel Hackner
Telefon: 08631/1607-0
E-Mail: a.hackner@strober-partner.de

Wählen Sie Ihren Kurstermin

Alle Kurstermine ausklappen

Alle Kurstermine einklappen

Informationen zum Kurs

Alles auf einen Blick

Alles einklappen

- Sicherheitsbeauftragte beim bekannten Versender
- Geschäftlicher Versender und Reglementierten Beauftragten und dessen Stellvertreter
- Qualitätsmanagement- und Arbeitsschutzbeauftragte
- sonstige Stabsstellen der Unternehmensleitung
- Lager-, Produktions-, Betriebsleiter oder andere Funktionen

Um am Kurs teilnehmen zu dürfen müssen Sie im Vorfeld eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vorlegen.

Kursdauer:
4,5 Tage

Kurszeiten:

Tag 1:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:30 Uhr

Tag 2:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:30 Uhr

Tag 3:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:30 Uhr

Tag 4:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:30 Uhr

Tag 5:
09:00 -ca. 13.00 Uhr

Mit der Anmeldung zum Kurs, sind Sie auch gleichzeitig zur Prüfung am Vormittag des vierten Kurstages angemeldet.

Nach Abschluss des Kurses und bestandener Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung.

Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.

- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt
- Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
- Besuch einer Röntgenanlage am Flughafen

Neu ab 2022: - Kenntnisse von "Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen"

Um die dauerhafte Luftsicherheit zu gewährleisten wurden die  EG (VO) 300/2008 und ihre Durchführungsverordnungen wie beispielsweise die EU (VO) 2015/1998 eingeführt. In den Verordnungen wird beschrieben, wie Produzenten oder Hersteller von identifizierbarer Luftfracht als Bekannte Versender oder zugelassener Beteiligter in der sicheren Lieferkette durch das LBA mit erfolgreich bestandener Validierung (Audit des LBA) zugelassen werden können.
Hierfür braucht jedes Unternehmen ein individuelles Sicherheitsprogramm, welches Maßnahmen beschreibt, dass zu versendende Luftfracht gesondert und mit einem höheren Augenmerk gehandhabt wird. Zusätzlich zum Sicherheitsprogramm benötigt jede Betriebsstätte der Stellen, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten und einen Stellvertreter, der die Verantwortung dafür trägt, damit die Umsetzung und Einhaltung des Sicherheitsprogramms allen Rechtsvorschriften entspricht.

Neu ab 2022:
Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben der DVO (EU) 2019/103 des EU-Rechts zur "Sicherheitskultur“ für alle Schulungen nach Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Kraft.

Dieser Kurs wird von unserem Kooperationsunternehmen "ASConsulting" (Stefan Anzenhofer) organisiert und durchgeführt.

Lerne deinen Trainer kennen

X