Lithiumbatterie-Versand für die Verkehrsträger: Straße (ADR), Schiene (RID), See (IMDG Code), Luft (IATA DGR/ICAO TI)
Das erwartet Sie im Kurs
Die Versandvorschriften für Lithiumbatterien sind für die allermeisten, auch fachkundigen, Personen schwer greifbar. Sie sind umfangreich, unterscheiden sich deutlich zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und führen so zu viel Verwirrung beim Versand. Dieser Kurs beschäftigt sich ausschließlich mit dem Versand von Lithiumbatterien und die Klärung der Frage wie die Vorschriften auf die unterschiedlichen Verkehrsträger anzuwenden sind.
ACHTUNG: Für einige Lithiumbatterien beim Versand im Luftverkehr ist eine Schulung mit Prüfung nötig – dieser Kurs ist ein Workshop, der NICHT für den Versand von diesen Batterien im Luftverkehr befähigt.
Diesen Kurs bieten wir ab sofort auch in unserem virtuellen Klassenzimmer an.
Die Termine finden Sie in der Kursliste auf dieser Seite. Als Ort ist "virtuelles Klassenzimmer" angegeben.
Sie möchten gerne mehr über die Online-Schulung erfahren?
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Ablauf der Schulung im virtuellen Klassenzimmer.
Ihr Ansprechpartner
E-Mail: a.hackner@strober-partner.de
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Dieser Kurs ist für alle, die Lithiumbatterien per Straße, Schiene, See, Luft versenden.
Für diesen Kurs gibt es keine Voraussetzungen.
Kursdauer:
2 Tage
Kurszeiten:
Tag 1:
09:00 -12:00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr
Tag 2:
09:00 -12:00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr
In diesem Kurs findet keine Prüfung statt.
Wer im Luftverkehr versendet, benötigt zusätzlich ein Zertifikat für Versender (A).
Dies muss in einer separaten Schulung mit abschließender Prüfung erworben werden! Hinweis: Das gilt nur für einige Lithium-Batterien.
Hier geht´s zum passenden Kurs:
Personen, die Lithiumbatterien für den Lufttransport verpacken, benötigen zusätzlich ein Zertifikat für Verpacker (B).
Dies muss in einer separaten Schulung mit abschließender Prüfung erworben werden! Hinweis: Das gilt nur für einige Lithium-Batterien.
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Sie erhalten von uns eine Teilnahmebescheinigung nach 1.3 ADR/RID, 1.3.1 IMDG-Code, §4 GGVSee und 1.6 IATA-DGR..
Achtung:
Wer im Luftverkehr versendet, benötigt zusätzlich ein Zertifikat für Versender (A).
Dies muss in einer separaten Schulung mit abschließender Prüfung erworben werden! Hinweis: Das gilt nur für einige Lithium-Batterien.
Hier geht´s zum passenden Kurs:
Personen, die Lithiumbatterien für den Lufttransport verpacken, benötigen zusätzlich ein Zertifikat für Verpacker (B).
Dies muss in einer separaten Schulung mit abschließender Prüfung erworben werden! Hinweis: Das gilt nur für einige Lithium-Batterien.
Hier geht´s zum passenden Kurs:
Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.
Seminarinhalte Tag 1:
Klassifizierung von Lithiumbatterien, allgemeine Grundsätze
- UN-Nummern-Zuordnung
- Unterscheidung Lithium-Metall-Batterien vs. Lithium-Ionen-Batterien
- Grenzwerte für die verschiedenen Batterietypen
- Datenblätter für Lithiumbatterien
- UN 38.3-Test und Qualitätsmanagementsystem
- Organisation der Datenhaltung und –pflege (Einkauf => Wareneingang => Versand)
Lithiumbatterien im Straßen- und Eisenbahnverkehr
- Transporte „kleiner“ Batterien gemäß Sondervorschrift 188 ADR / RID
- Klasse-9-Transporte gemäß ADR / RID
- Auswahl von Verpackungen
- Kennzeichnung von Versandstücken
- Dokumentation
- Erstellung Beförderungspapier
- Verladung / Fahrzeugauswahl und -ausrüstung
- Beförderungsdurchführung
- Freistellungen nach 1.1.3.6 ADR
- Transporte von Prototypen und Kleinserien
- Transporte gebrauchter Batterien
- Transporte defekter Batterien
- Transporte von batteriebetriebenen Fahrzeugen
Lagerung von Lithiumbatterien
- Gesetzliche Vorgaben
- VdS-Richtlinie 3103
- Umsetzung in der Praxis
Seminarinhalte Tag 2:
Lithiumbatterien im Seeverkehr nach IMDG-Code
- Transporte „kleiner“ Batterien gemäß Sondervorschrift 188 IMDG-Code
- Klasse-9-Transporte gemäß IMDG-Code
- Auswahl von Verpackungen
- Kennzeichnung von Versandstücken
- Dokumentation
- Erstellung IMO-Erklärung
- Verladung in Fahrzeuge / Container inkl. Kennzeichnung
- Fahrzeug-/Containerpackzertifikat
- Transporte von Prototypen und Kleinserien
- Transporte gebrauchter Batterien
- Transporte defekter Batterien
- Transporte von batteriebetriebenen Fahrzeugen und Hybridfahrzeugen
- Versand von Nickel-Metallhydrid-Batterien
Lithiumbatterien im Luftverkehr gemäß IATA-DGR
- Struktur des IATA-DGR-Handbuchs
- Transporte „kleiner“ Zellen/Batterien gemäß Verpackungsanweisungen 966, 967, 969 und 970, Teil II
- Transporte „großer“ Zellen/Batterien gemäß Verpackungsanweisungen 965–970 Teile I bzw. IA
- Sonderbestimmungen im Luftverkehr
- Transporte von Prototypen und Kleinserien
- Transporte von Batterien über 35 kg Nettomasse
- Einschränkungen von Staaten und Airlines
- Transporte von batteriebetriebenen Fahrzeugen
- Versand sonstiger Batterien wie Alkalines etc.
- Regelungen für Passagiergepäck