Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte für die Verkehrsträger: Straße (ADR) und Schiene (RID)
Das erwartet Sie im Kurs
Als Gefahrgutbeauftragter beraten Sie Ihr Unternehmen im Hinblick auf die korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften im Straßen- und/oder Schienenverkehr. Um dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen, müssen Sie einen vollständigen Lehrgang bei einem zugelassenen Schulungsveranstalter sowie die IHK-Prüfung Straße und/oder Schiene erfolgreich absolviert haben. Mit diesem Lehrgang erwerben Sie umfassende Kenntnisse über das gesamte Themenspektrum der Gefahrgüter im Straßen- und Schienenverkehr und bereiten sich perfekt für die IHK-Prüfung sowie Ihre Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter vor. Unsere Kurstermine sind jeweils so geplant, dass die Prüfung direkt im Anschluss an den Gefahrgutbeauftragtenlehrgang stattfindet.
Bitte beachten Sie: Sie befinden sich hier bei den Präsenzschulungen. Für die Verkehrsträger Straße/Schiene bieten wir auch virtuelle Schulungen an. Mit Klick auf den Button kommen Sie zu allen virtuellen Schulungen.
Ihre Ansprechpartner
E-Mail: a.partsch@strober-partner.de
E-Mail: p.schottenloher@strober-partner.de
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Diese Ausbildung richtet sich an Gefahrgutbeauftragte, die eine Prüfung für die Verkehrsträger Straße und Schiene absolvieren möchten.
Es gibt keine Voraussetzungen für diesen Kurs. Erfahrungen im Umgang mit gefährlichen Gütern, im Versand oder Klassifizierung sind wünschenswert.
Präsenzkurse:
Kursdauer:
4 Tage
Kurszeiten:
Tag 1:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:45 Uhr
Tag 2:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:45 Uhr
Tag 3:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:45 Uhr
Tag 4:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:45 Uhr
Tag 5:
Am Vormittag findet die IHK-Prüfung statt.
Die Prüfung wird am letzten Kurstag durch die IHK abgenommen.
Für die Prüfung ist eine Prüfungsgebühr fällig. Folgende IHKs sind für unsere Kurse zuständig: Kurse in Boppard bzw. St. Goar: IHK Koblenz
Prüfungsgebühr:150,00 €
Kurse in Mühldorf: IHK München
Prüfungsgebühr: 150,00 €
Kurse in Hannover: IHK Hannover
Prüfungsgebühr: 181,00 €
Gerne melden wir Sie zur IHK Prüfung an. Prüfungsgebühren werden bei Buchung auf die Seminargebühren aufgeschlagen. Nachdem wir die Prüfungsplätze bei der IHK München nicht reservieren können, kann es bei kurzfristigen Anmeldungen zu Kursen am Standort Mühldorf sein, dass keine Prüfungsplätze mehr verfügbar sind.
Sie erhalten nach dem Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung mit der Sie bei der IHK zur Prüfung zugelassen werden. Wenn Sie wünschen, stellen wir auch gerne eine Bescheinigung nach 1.3 ADR/RID aus.
Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Verkehrsübergreifende Rechtsvorschriften und Bekanntmachungsquellen
- Verfolgung und Ahndung bei Verstößen gegen Gefahrguttransportvorschriften
- Allgemeine Maßnahmen zur Risikoverhütung und Sicherheitsmaßnahmen
- Gefährliche Güter/Gefahrenklassen
- Erforderliche Unterlagen
- Verpackungs- und Markierungsanforderungen
- Anforderungen an Tanks/Container
- Anforderungen an Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Unternehmen, das an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen muss.
Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser Personenkreis entsprechend ihrer Aufgaben zu schulen ist. In Deutschland liegt dabei die Prüfungshoheit bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern (IHKs).
Damit Sie die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten absolvieren können, müssen Sie an einem zugelassenen Lehrgang teilnehmen - ohne Fehlzeiten. Dazu bestätigen Sie Ihre Anwesenheit täglich in einer Liste. Die Industrie- und Handelskammern nehmen dieses Thema sehr ernst.
Auch wir als Schulungsanbieter haben einige Auflagen. Neben einem genauen Stundenplan des Gefahrgutbeauftragtenlehrgangs haben wir auch unsere Schulungsräume zugelassen. Unsere Ausbilder für die Verkehrsträger Straße und Schiene mussten auch bei den jeweiligen IHKs ihr Fachwissen in einem Prüfungsgespräch unter Beweis stellen.
Im Kurspreis ist das aktuelle Buch ADR | RID vom Verkehrsverlag Fischer enthalten. Sollten Sie jedoch bereits ein eigenes Exemplar besitzen, dann können Sie auch gerne damit im Kurs arbeiten. Bitte geben Sie dies im Buchungsprozess (Schritt 2) an.
Bei diesem Grundlehrgang Straße (ADR) / Schiene (RID) handelt es sich um einen Kombikurs, d.h. Sie müssen im Kurs bei beiden Verkehrsträgern anwesend sein. Für die mögliche IHK-Prüfung ist das nicht der Fall. Wir können Sie auch "nur" für den Verkehrsträger Straße (ADR) bzw. "nur" den Verkehrsträger Schiene (RID) anmelden. Bitte prüfen Sie vor der Buchung, welche Verkehrsträger Sie wirklich benötigen.