Grundlehrgang für Beauftragte Personen für die Verkehrsträger: Straße (ADR) und Schiene (RID)
Das erwartet Sie im Kurs
Beauftragte Personen tragen die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften im Rahmen ihrer Beauftragung. In dieser Schulung erwerben Sie umfassende Kenntnisse über das gesamte Themenspektrum der Gefahrgüter im Straßen- und Schienenverkehr um Ihre Pflichten erfüllen zu können.
Bitte beachten Sie: Sie befinden sich hier bei den Präsenzschulungen. Für die Verkehrsträger Straße/Schiene bieten wir auch virtuelle Schulungen an. Mit Klick auf den Button kommen Sie zu allen virtuellen Schulungen.
Ihre Ansprechpartner
E-Mail: a.partsch@strober-partner.de
E-Mail: p.schottenloher@strober-partner.de
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Beauftrage und sonstige an der Beförderung beteiligte Personen, die für den Versand von Gefahrgütern auf der Straße oder mit der Eisenbahn verantwortlich oder beauftragt sind.
Es gibt keine Voraussetzung für diesen Kurs. Erfahrungen im Gefahrgutumschlag sind wünschenswert.
Präsenzkurse:
Kursdauer:
4 Tage
Kurszeiten:
Tag 1:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:45 Uhr
Tag 2:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:45 Uhr
Tag 3:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:45 Uhr
Tag 4:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:45 Uhr
Als beauftragte Person ist keine Prüfung am Ende des Seminars erforderlich. Wenn Sie nach dem Lehrgang zum Gefahrgutbeauftragten bestellt werden sollen, benötigen Sie die IHK-Prüfung für Gefahrgutbeauftragte. In dem Fall melden Sie sich bitte zum Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte Straße/Schiene an.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach 1.3 ADR/RID.
Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Verkehrsübergreifende Rechtsvorschriften und Bekanntmachungsquellen
- Verfolgung und Ahndung bei Verstößen gegen Gefahrguttransportvorschriften
- Allgemeine Maßnahmen zur Risikoverhütung und Sicherheitsmaßnahmen
- Gefährliche Güter/Gefahrenklassen
- Erforderliche Unterlagen
- Verpackungs- und Markierungsanforderungen
- Anforderungen an Tanks/Container
- Anforderungen an Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung
Beauftragte Personen tragen die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser Personenkreis entsprechend ihrer Aufgaben zu schulen ist.