Auffrischungsschulung für Sicherheitspersonal/- beauftragte gemäß §3 Abs. 2 Luftsicherheitsschulungsverordnung inkl. Sicherheitskultur

Das erwartet Sie im Kurs

Es ist nur eine Fortbildung innerhalb der 5-Jahresfrist notwendig, unabhängig von den jährlich wechselnden vorgegebenen Schwerpunkten die das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht. Am Tag nach dem Ende der Fortbildung beginnt der neue persönliche 5-Jahreszeitraum.

Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben des EU-Rechts zur "Sicherheitskultur“ für alle Schulungen nach Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Kraft. Danach sind künftig Kenntnisse von "Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen", nachzuweisen.

Bei allen Präsenzkursen im Jahr 2022 bereits inkludiert.

Ihr Ansprechpartner

Axel Hackner
Telefon: 08631/1607-0
E-Mail: a.hackner@strober-partner.de

Wählen Sie Ihren Kurstermin

Informationen zum Kurs

Alles auf einen Blick

Alles einklappen

- Sicherheitsbeauftragte beim bekannten Versender
- Reglementierten Beauftragten und dessen Stellvertreter
- Qualitätsmanagement- und Arbeitsschutzbeauftragte
- sonstige Stabsstellen der Unternehmensleitung
- Lager-, Produktions-, Betriebsleiter oder andere Funktionen

Um diesen Kurs besuchen zu können benötigen Sie eine gültige Bescheinigung der 34h-Schulung für Sicherheitspersonal nach Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015 /1998 und eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.

Kursdauer:
1 Tag

Kurszeiten:

Tag 1:
09:00 -14.00 Uhr

Nach diesem Kurs findet eine Lernerfolgskontrolle statt.

Sie erhalten einen Teilnahmebescheinigung mit genauer Auflistung des behandelten Inhaltes.

Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.

- Nationales Sicherheitsprogramm
- Nationales Qualitätskontrollprogramm
- Luftsicherheits- und Luftfrachtsicherheitspläne
- Übergangsregelung bekannte Versender
- Flughafensicherheit
- Sicherheit der Luftfahrzeuge
- Fluggäste und Handgepäck
- Aufgegebenes Gepäck
- Fracht und Post
- Post und Material von Luftfahrtunternehmen
- Bordvorräte
- Flughafenlieferungen
- Sicherheitsmaßnahmen während des Fluges
- Einstellung und Schulung von Personal
- Sicherheitsausrüstung
- Besichtigung einer Röntgenanlage am Flughafen München

Die Inhalte und Schwerpunkte wechseln jährlich und werden durch das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht.

Um die dauerhafte Luftsicherheit zu gewährleisten wurden die  EG (VO) 300/2008 und ihre Durchführungsverordnungen wie beispielsweise die EU (VO) 2015/1998 eingeführt. In den Verordnungen wird beschrieben, wie Produzenten oder Hersteller von identifizierbarer Luftfracht als Bekannte Versender oder zugelassener Beteiligter in der sicheren Lieferkette durch das LBA mit erfolgreich bestandener Validierung (Audit des LBA) zugelassen werden können.
Hierfür braucht jedes Unternehmen ein individuelles Sicherheitsprogramm, welches Maßnahmen beschreibt, dass zu versendende Luftfracht gesondert und mit einem höheren Augenmerk gehandhabt wird. Zusätzlich zum Sicherheitsprogramm benötigt jede Betriebsstätte der Stellen, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten und einen Stellvertreter, der die Verantwortung dafür trägt, damit die Umsetzung und Einhaltung des Sicherheitsprogramms allen Rechtsvorschriften entspricht.

Dieser Kurs wird von unserem Kooperationsunternehmen "ASConsulting" (Stefan Anzenhofer) organisiert und durchgeführt.

Lerne deinen Trainer kennen

X