Abfall- & Gefahrguttransportrecht: Wo sind Schnittstellen? Was gibt es zu beachten?

Das erwartet Sie im Kurs

Das Abfallrecht regelt die korrekte Sammlung und fachgerechte Entsorgung von Abfällen, während im Gefahrgutrecht der sichere Transport (u.a. von Abfällen) im Fokus steht. Bei der Entsorgung von Abfällen finden beide Rechtsvorschriften Anwendung. In diesem Seminar werden die Schnittstellen zwischen Abfallrecht und Gefahrgutrecht beleuchtet. Ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden dargestellt. Praxisgerechte Lösungen werden gemeinsam erarbeitet.

Diesen Kurs bieten wir ab sofort auch als Präsenzschulung in unserem virtuellen Klassenzimmer an.
Die Termine finden Sie in der Kursliste auf dieser Seite. Als Ort ist "virtuelles Klassenzimmer" angegeben.
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Hier finden Sie wichtige Informationen zum Ablauf der Schulung im virtuellen Klassenzimmer.

 

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Ihr Ansprechpartner

Axel Hackner
Telefon: 08631/1607-0
E-Mail: a.hackner@strober-partner.de

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Zitat zum Kurs

Ich hatte damit gerechnet, dass der zu vermittelnde Stoff sehr trocken werden kann. Der Bernhard hat uns mit von Anfang an richtig "mit ins Boot" genommen. Seine Expertise ist überwältigend. Ich habe gar nicht gemerkt, wie schnell die Zeit verflog. Die theoretischen Teile und die Übungen dazu waren im genau passendem Maß abgestimmt.
Friedhelm Vrielmann
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Urenco Deutschland GmbH

Informationen zum Kurs

Alles auf einen Blick

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Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Bereichs- und Abteilungsleiter, Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen, Abfallbeauftragte bei Abfallerzeugern (Industrie, Handel, Gewerbe, Behörden), Abfallbeförderern und Abfallentsorgern

Für diesen Kurs gibt es keine Voraussetzungen. Erfahrungen im Gefahrgutumschlag bzw. bei der Entsorgung erleichtern das Erkennen mancher Zusammenhänge.

Kursdauer:
2 Tage

Kurszeiten:

Tag 1:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr

Tag 2:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr

In diesem Kurs gibt es keine Prüfung.

Sie erhalten nach Ablauf des Lehrgangs von uns eine Teilnahmebescheinigung.

Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.

- Klassifizierung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gefahrgutrecht
- Auswahl der geeigneten Umschließung
- Kennzeichnungsvorschriften
- Dokumentation / Begleitpapiere
- Transportdurchführung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Ausnahmen der GGAV (Überblick)
- Identifizierung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
- Was ist bei der Abfallbestimmung und -deklaration zu beachten
- Vorschriften für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen
- Verantwortliche für die Einstufung und Klassifizierung von Abfällen
- Ermittlung des richtigen Abfallschlüssel nach der AVV
- Richtige Klassifizierung gefährlicher Abfälle als Gefahrgut

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